Berliner Gerichte halten Mietendeckel  für verfassungswidrig. Ausgangspunkt ist ein Urteil des Amtsgerichts Spandau, welches in einem Mieterhöhungsklageverfahren die beklagten Mieter  trotz Mietpreisbremse zur Zustimmung zu einer Mieterhöhung ab dem 1. Juni 2019 verurteilt. Im Berufungsverfahren erklärt am 12. März 2020 die 67. Zivilkammer des Landgerichts Berlin die Vorschriften des am 23. Februar in Kraft getretenen Gesetzes, welches eine Mieterhöhung ausschließt, für formell verfassungswidrig.  Damit vertritt die Kammer die auch von der Mehrzahl der Experten vertretenen Meinung, dass das Land Berlin keine Kompetenz habe, ein solches Gesetz  zu erlassen. Die 67. Zivilkammer beschließt, dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorzulegen. Die Karlsruher Richter erachten diese beabsichtigte Verfassungsbeschwerde als zulässig und begründet, schränken aber ein,  dass sie  von ihrer Befugnis  den Vollzug eines in Kraft getretenen Gesetzes auszusetzen, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen werden.  Berlins Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher (Linke) will von einer Schlappe  nichts wissen und meint, dass das Gesetz auch künftigen Überprüfungen im Wesentlichen standhalten wird. Der Rechtsstreit um den Mietendeckel  wird bis zur  Entscheidung der vorbereiteten Normenkontrollklage weiter auf dem Rücken der Vermieter und auch Mieter ausgetragen. Bis dahin bleibt für Mieter wie Vermieter gleichermaßen die Rechtsunsicherheit, denn das Bundesverfassungsgericht  erklärt am 12.03.20 den Berliner Mietendeckel mit den darin enthaltenen Bußgeldvorschriften für Vermieter vorerst weiter für gültig.  Der Hinweis des Gerichtes, es könne auf die Verhängung von Bußgeldern auch verzichtet werden, wenn etwa “erkennbar überforderte Vermieterinnen oder Vermieter” sich nur fahrlässig nicht an den Mietendeckel gehalten haben, ist wenig hilfreich, wenn man dagegen hält, dass  nach rbb- Informationen für die Kontrollen zur Einhaltung der Vorschriften zusätzlich 153 Beschäftigte bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen  sowie 48 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Berliner Bezirken eingestellt werden.