Offener Brief der Verbraucherverbände Bauherren-Schutzbund (BSB), Verein Deutscher Wohnungseigentümer (VDWE),
Verband Wohneigentümer (VWE)
und Wohnen im Eigentum (WiE)

an die

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz
Frau Christine Lambrecht
Mohrenstraße 37

11017 Berlin

 

Berlin / Bonn, den 23.3.2020

Die Entmachtung der Wohnungseigentümer darf nicht Kern der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes sein

Sehr geehrte Frau Ministerin Lambrecht,

trotz der Corona-Pandemie befassen wir uns weiterhin mit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes. Denn wir sehen mit großer Besorgnis auf die Neuregelungen im Referentenentwurf und die aktuelle Vorgehensweise.

Diese Reform ist keine Nebensache, umsetzbar in einem schnellen Gesetzgebungsverfahren. Denn das Gesetz stellt den künftigen Rechtsrahmen für das Wohnungseigentum, ist für die Wohnungseigentümer ein wichtiges Instrument und macht Vorgaben zur Organisation der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums.  Davon betroffen werden die Eigentümer und die Mieter von ca. 10 Mio. Eigentumswohnungen sein, das sind fast 25% aller Wohnungen in Deutschland.

Der vom BMJV vorgelegte Entwurf für ein Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEModG) entspricht nicht den Anforderungen, die aus Eigentümer- und Verbrauchersicht an eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes zu stellen sind. Der Entwurf sieht starke Eingriffe in die Eigentümerrechte und die Eigentumsgarantie vor. Eigentumswohnungen würden insgesamt gesehen zu einem „Eigentum zweiter Klasse“, was gesellschafts- und wohnungspolitischen Zielen widerspricht. Wir Verbraucherverbände lehnen hier insbesondere den Systemwechsel bei der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums in Kombination mit der Stärkung der Verwalterstellung ab sowie die Stärkung der Stellung des Bauträgers oder Aufteilers bei der Entstehung von Wohnungseigentum. Die gravierendsten Risiken und Gefahren haben wir im anliegenden Positionspapier zusammengefasst und in unseren Stellungnahmen ausführlich dargelegt.

So ist eine tragfähige Lösung vieler der bestehenden tatsächlichen Praxisprobleme im Wohnungseigentum nicht zu erreichen. Als weitere Folgen der Neuregelungen steht zu befürchten, dass das Wohnen in Eigentumswohnungen sowohl für die Selbstnutzer als auch für die Mieter teurer wird. Das ursprüngliche Ziel des Wohnungseigentumsgesetzes, breiten Bevölkerungsschichten den Erwerb des Eigenheims zu ermöglichen, würde konterkariert. Die Gefahr der Verdrängung sozial schwacher Eigentümer aus Wohnanlagen in attraktiver Lage wird deutlich erhöht.

Mehr Rechtssicherheit gäbe es für die Wirtschaft, aber nicht für die Wohnungseigentümer, die als Verbraucher geschützt werden müssen.

Dieses neue Gesetz werden die Wohnungseigentümer nicht wollen, nicht nachvollziehen können und auch nicht akzeptieren. Mit Rechtsstreitigkeiten zur Frage, ob dies noch verfassungsmäßig ist, wäre zu rechnen.

Aus diesem Grund appellieren wir Verbraucherverbände an Sie als Bundesjustizministerin, den Referentenentwurf in wesentlichen Punkten überarbeiten zu lassen, orientiert an den Problemen und Interessen der Wohnungseigentümer.

 

Mit freundlichen Grüßen

Wendelin Monz                                                              Lothar Blaschke

Vorstand des                                                                   Vorsitzender des
Bauherren-Schutzbund (BSB)                                     Vereins Deutscher Wohnungseigentümer (VDWE)

 

 

Manfred Jost                                                                 Gabriele Heinrich

Präsident des                                                                 Vorstand von
Verbandes Wohneigentum (VWE)                           Wohnen im Eigentum (WiE)