Virtuelle Wohnungseigentümerversammlung-eine begrenzte Alternative

Der Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – hat mit der 181. Sitzung. Berlin, am Donnerstag, dem 4. Juli 2024, in zweiter und dritter Beratung dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf, in geänderter Fassung, zugestimmt. Nur die AfD-Fraktion stimmte dagegen.

Gegenüber dem Regierungsentwurf nahm der Ausschuss auf Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen eine zeitlich befristete Einschränkung der Regelung zur virtuellen Wohnungseigentümerversammlung vor. Auch wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft mit Dreiviertelmehrheit virtuelle Versammlungen beschließt, ist danach bis einschließlich 2028 mindestens einmal jährlich eine Präsenzversammlung abzuhalten, es sei denn, die Wohnungseigentümerversammlung beschließt einstimmig, darauf zu verzichten.

Insbesondere dieser Änderungsantrag (Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) Drucksache 20/12146) wurde in der Aussprache wiederholt thematisiert, allerdings ohne jede wirklichen Konsequenzen. Daran das Gesetzgebungsverfahren scheitern zu lassen, war den Abgeordneten dann wohl doch zu riskant. So musste man notgedrungen die Kröte schlucken.

Der Abgeordnete Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) kommentiert das so: “Sie schaffen eine Regelung, die, wenn man sie nicht einhält, keine Konsequenzen hat.” Denn tatsächlich muss bis zum Jahr 2028 jede Eigentümerversammlung einmal im Jahr in Präsenz tagen. Und das kann nur durch einen einstimmigen Beschluss aufgehoben werden. Das heißt, zukünftig kann ein einzelner Eigentümer alle anderen dazu zwingen, sich einmal im Jahr zu versammeln. Im Kern bedeutet das, dass Sie diese Regelung um weitere vier Jahre verschieben”.

Diese Sichtweise ist nachvollziehbar, bildet aber nur unzulänglich die Zusammensetzung vieler Eigentümergemeinschaften ab. Auch wenn jeder Bundestagsabgeordnete zu Recht mit modernster Rechentechnik ausgestattet ist, ist das kein tauglicher Maßstab zur Verallgemeinerung.

Der VDWE hält den Minderheitenschutz für ein hohes Gut. Das Gesetz ist für den Wohnungseigentümer gemacht und nicht vordergründig für seinen Dienstleister, die Verwaltung.

Vier Jahre sind schnell vergangen; je eher sich alle Eigentümer auf die neuen Bedingungen einstellen, desto leichter wird zukünftig die Umstellung fallen.

Dass daran kein Weg vorbeiführen wird, daran sind wir uns wohl alle einig.

Plenarprotokoll