Gebäudesanierung-Pflichterfüllung oder gewolltes Handeln?
Das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) legt energetische Mindestanforderungen an beheizte oder klimatisierte Gebäude fest. In absehbarer Zeit ist jede WEG gezwungen, zu handeln. Bis auf ganz wenige Ausnahmen, sollte weder ein Eigentümer noch eine Verwaltung allein in der Lage sein, beschlussreife und kostenoptimierte Sanierungsmaßnahmen zu erarbeiten.
Mit welchen Kosten ist zu rechnen, muss dazu die Erhaltungsrücklage aufgestockt werden, ist für die WEG eine Kreditfähigkeit gegeben, wird die Sonderumlage unumgänglich? Fragen, die kurzfristig gestellt und beantwortet werden müssen. Bei allen Förderzusagen, die größte Last trägt der Eigentümer!
Es gibt inzwischen bundesweit eine Vielzahl von Ingenieurbüros und Unternehmen, die ein Gebäude ganzheitlich untersuchen und in der Folge unter Einbeziehung von Gebäudeenergieberatern, Sanierungsfahrpläne für die Eigentümer erstellen.
Bisher einmalig ist das Angebot der Verbraucherzentrale Bayern. Ein Pilotprojekt, das auf Eigentümergemeinschaften zugeschnitten ist. Durch eine Förderung betragen die Kosten für eine neutrale, niederschwellige Energieberatung lediglich 60 Euro, gut angelegtes Geld, meinen wir. Bayerns Eigentümerverwaltungen sind aufgerufen, schnell zu handeln. Wie wir wissen, sind Fördertöpfe nicht ein unendlich sprudelnder Quell. In Abstimmung mit den Beiräten sind die Verwaltungen wegen nicht erheblicher Verpflichtungen (§ 27 (1.1) WEMoG) auch ohne Beschlussfassung sofort handlungsfähig.
Die individuelle und neutrale Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern zeigt auf, welche Möglichkeiten der Sanierung oder Modernisierung es bei der Gebäudehülle, der Heizung oder auch beim Einsatz von erneuerbaren Energien gibt. Zusätzlich erhalten sie Informationen über staatliche Fördermöglichkeiten.
Auszugsweise an dieser Stelle die Kurzinfo, die uns die Verbraucherzentrale Bayern zur Verfügung gestellt hat.
Hohe Potenziale und viele Herausforderungen
Mehr als 70 Prozent aller Wohnungen in Mehrfamilienhäusern befinden sich in Gebäuden, die bis 1978, also vor der ersten Wärmeschutzverordnung, errichtet wurden. Das energetische Sanierungs- und Modernisierungspotenzial ist immens hoch. Allerdings steht die Wohnungseigentümergemeinschaft bei einer Sanierung vor besonderen technischen und rechtlichen Herausforderungen: Soll eine Komplettsanierung, eine Einzelmaßnahme, eine Dämmung oder Fenstererneuerung durchgeführt werden? Wann muss die Heizung erneuert werden? Wie können die Maßnahmen finanziert werden, welche Förderungen gibt es?
Beratungsangebot für kleinere und mittlere Wohnungseigentümergemeinschaften
Kleinen und mittleren WEGs bietet die Verbraucherzentrale Bayern eine individuelle und neutrale Energieberatung an. Dabei erläutert ein Energieexperte im Rahmen einer Impulsberatung welche Möglichkeiten der Sanierung oder Modernisierung es bei der Gebäudehülle, der Heizung oder auch beim Einsatz von Erneuerbaren Energien gibt. Zusätzlich informiert er über staatliche Fördermöglichkeiten.
Ablauf der Beratung:
1. Video-Beratung des Beirats/Verwalters zur Klärung der technischen Gegebenheiten und des Bera- tungsfokus
2. Begutachtung des Gebäudes und der Heizung in einem Termin vor Ort gemeinsam mit Bei- rat/Verwalter (mit schriftlichem Ergebnisbericht)
3. Video-Beratung des Beirats/Verwalters zum Thema Photovoltaik (optional)
4. Vorstellung der Ergebnisse in der WEG-Versammlung
Die Gesamtkosten für die WEG belaufen sich bei Begutachtung der Gebäudehülle und der Heizung auf 60 Euro.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert diese Beratung mit ca. 1.000 Euro.
Weitere Informationen und die Anmeldung zur Beratung: finden Sie hier:
gefördert durch:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages