Bundesrat stimmt zu-Änderungen treten am 17.10.2024 in Kraft

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 27. September 2024 Änderungen am Wohnungseigentums- und Mietrecht gebilligt, die unter anderem das Anbringen von sogenannten Steckersolaranlagen – auch bekannt als Balkonkraftwerke – erleichtern. Sie werden als Zusatz in den Katalog der privilegierten Maßnahmen aufgenommen. 

Virtuelle Eigentümerversammlungen können zukünftig auch rein online durchgeführt werden können, wenn dies in der Wohnungseigentümergemeinschaft mit drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschlossen wird. Es muss allerdings sichergestellt sein, dass die Teilnahme und das Ausüben der Eigentümerrechte genauso möglich sind, wie bei einer Versammlung in Präsenz. Virtuelle Eigentümerversammlungen können zunächst nur für einen Zeitraum von drei Jahren beschlossen werden. Wird ein solcher Beschluss vor dem Jahr 2028 gefasst, müssen Wohnungseigentümer bis einschließlich des Jahres 2028 jedoch mindestens einmal im Jahr noch eine Präsenzversammlung durchführen, es sei denn, sie verzichten einstimmig darauf. 

Der Bundesrat hatte den Änderungen am 27.09.2024 zugestimmt. Mit der Verkündung vom 16.10.2024 im Bundesgesetzblatt treten sie am 17.10.2024 in Kraft.