Zweitwohnung – Eigenbedarfskündigung rechtmäßig?

Symbolbild Rechtssprechung

Oper- und Theaterbesuche und Familientreffen rechtfertigen Eigenbedarf

Das Landgericht Hamburg entschied, dass ein Vermieter eine Mietwohnung auch dann wegen Eigenbedarfs kündigen darf, wenn er sie lediglich als Zweitwohnung nutzen möchte, etwa für Kulturaufenthalte oder Familientreffen. In dem entschiedenen Fall hatte der Vermieter gekündigt, da er die Wohnung künftig regelmäßig bei Aufenthalten am Ort selbst nutzen wollte. Der Mieter akzeptierte die Kündigung nicht, woraufhin der Vermieter Räumungsklage erhob.

Das Gericht hielt die Eigenbedarfskündigung für rechtmäßig. Die Begründung im Kündigungsschreiben erfüllte die gesetzlichen Anforderungen, da klar wurde, dass der Vermieter die Wohnung selbst nutzen wollte. Detaillierte Nachweise, etwa über geplante Kulturveranstaltungen, waren nicht erforderlich. Zudem lag nach Auffassung des Gerichts keine unzumutbare Härte für den Mieter vor. Der Mieter wurde daher zur Räumung der Wohnung verpflichtet.

LG Hamburg, Urteil v. 10.06.25, Az. 311 S 4/25

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