Gesetzentwurf zur geänderten Modernisierungsumlage soll noch 2025 vorgelegt werden

Dr. Horst-Dieter Donat - Foto: © Picasa

Bundesregierung plant die Änderung der Modernisierungsumlage und die Anpassung der Wertgrenze für Modernisierungsmieterhöhungen auf 20.000 Euro.

Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode sieht vor, dass die Wertgrenze für Modernisierungsmieterhöhungen im vereinfachten Verfahren auf 20 000 Euro angehoben wird. Unter anderem hierzu plant das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, noch dieses Jahr einen Regelungsvorschlag vorzulegen. Zudem soll gemäß dem Koalitionsvertrag über eine Änderung der Modernisierungsumlage dafür Sorge getragen werden, dass zum einen wirtschaftliche Investitionen in den Wohnungsbestand angereizt und zum anderen die Bezahlbarkeit der Mieten künftig besser als jetzt gewährleistet werden kann. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz prüft, wie diese Vereinbarung umgesetzt werden kann. Von dieser Prüfung umfasst ist auch die Frage nach einem konkreten Zeitplan für die Vorlage eines Gesetzentwurfes.

Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf Anfrage der Abgeordneten Hanna Steinmüller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).

Plenarprotokoll 21/36 der 36. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 5. November 2025