F.A.Z. Beitrag in der Rubrik Vermögensfrage im F.A.Z.-Finanzteil.
Samstagsausgabe v. 22.11.2025
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung widmet sich in einem Beitrag von Mark Fehr der Verwalterproblematik. Zitiert werden die Rechtsanwältin Meryem Buz aus Frankfurt/Main und Lothar Baschke vom VDWE.
Eine zuverlässige Hausverwaltung zu finden, bleibt für viele Eigentümer eine Herausforderung. Fachleute berichten von erheblichen Qualitätsunterschieden – von sehr engagierten bis zu völlig überforderten Verwaltungen.
Seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes 2020 kann ein einzelner Eigentümer die Hausverwaltung nicht mehr direkt verklagen, sondern nur die gesamte Gemeinschaft – was oft zu Stillstand führt, wenn keine Mehrheit handelt. Unterschiedliche Interessen von Eigennutzern und Vermietern erschweren zusätzlich gemeinsame Entscheidungen.
Auch bei der Betriebskostenabrechnung gilt: Vermieter müssen diese spätestens zwölf Monate nach Jahresende vorlegen, sonst verlieren sie Nachzahlungsansprüche.
Hausverwaltungen haben große Entscheidungsbefugnisse und handeln für die Eigentümergemeinschaft nach außen. Unzufriedene Eigentümer können Zahlungen nicht einfach stoppen. Eine Abberufung der Verwaltung ist zwar jederzeit möglich, erfordert aber einen Mehrheitsbeschluss. Nach der Abberufung läuft die Vergütung meist noch bis zu sechs Monate weiter. Die Kosten für Hausverwaltungen steigen, sie liegen durchschnittlich bei 30–35 EUR pro Wohnung, in teuren Städten deutlich höher. Kleine Eigentümergemeinschaften finden zumindest zu diesem Preis keine zuverlässige Verwaltung auf dem Markt.

