Sinneswandel – BGH gibt Klimageräten eine Perspektive

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Zwei BGH-Urteile aus 2025 festigen Anspruch auf Installation einer Klimaanlage

Bis zum wegweisenden Urteil des Landgerichts Frankfurt/Main (Urteil vom 06.06.2024, 2-13 S 48/23) war klar: kein Splitgerät ohne Einverständnis des unbillig benachteiligten Nachbarn. Das Gerät kann nachts eine unzulässige Geräuschemission entfalten, welche die Kläger angesichts der räumlichen Nähe beeinträchtigen könnte. Nach Auffassung der Kammer genügt das Risiko, dass es nachts aufgrund der technischen Beschaffenheit des sich wenige Meter über der Wohnung der Kläger befindlichen Klimasplitgeräts zu einer Lärmbelastung jenseits der Grenzwerte der TA Lärm kommen kann, aus, damit der Beschluss nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht.

Der BGH urteilt ausschließlich, ob der Einbau für die Miteigentümer Nachteile mit sich bringt. Die Durchbohrung der Fassade und der optische Eindruck (Art und Ort der Anbringung des Klimagerätes) müssen in diesem Fall durch die Miteigentümer hingenommen werden. Mögliche Nachteile, Überschreitung der Grenzwerte nach der TA Lärm in den Nachtstunden, werden nicht geprüft. Die Eigentümer hätten die Möglichkeit, in einem späteren Beschluss Regelungen zur zeitlichen Begrenzung der Nutzung zu fassen.

Juristisch ein salomonisches Urteil, wie es einige Experten bewerten, für den vernunftbegabten Eigentümer eine juristisch nutzlose Spielerei. Im Extremfall darf der Eigentümer das Klimagerät anbringen, aber nur sehr beschränkt; oder gar nicht nutzen.

Lassen Sie sich von der Vernunft leiten, und fassen Sie praktikable Beschlüsse.

Rechtswidrige bauliche Veränderungen, die vor der WEG-Reform bereits abgeschlossen waren, müssen ausschließlich danach bewertet werden, ob sie einen Nachteil für die Miteigentümer darstellen. Das ist hier nicht der Fall, da der Nachtbetrieb wegen Überschreitung der Grenzwerte bereits untersagt wurde. Wie im oben genannten BGH-Urteil vom 28.03.2025 stellt alleine ein Wanddurchbruch keine Beeinträchtigung dar. Eine mögliche erhebliche optische Beeinträchtigung hat das Berufungsgericht zu prüfen.

Fazit:

Es gibt kein generelles Verbot für Klima-Split-Gerät in Eigentumsanlagen.

Eine Montage ist nur nach vorheriger Beschlussfassung statthaft.

Die Installation ist eine bauliche Veränderung (keine privilegierte Maßnahme), die mit einer einfachen Mehrheit zu beschließen ist und die Einbeziehung von Fachhandwerkern verlangt.

Die aktuelle Rechtsprechung und herrschende Meinung sehen keine grundsätzlichen Anfechtungsgründe durch den Substanzeingriff ins Gemeinschaftseigentum (Wanddurchbruch), die Kondenswasserbildung oder die optische Beeinträchtigung (keine grundhafte Umgestaltung).

Demgegenüber werten die Gerichte die mit dem Betrieb der Klimaanlage verbundenen nächtlichen Geräuschrisiken bzw. tatsächlich möglichen Geräusche als unzumutbar nachteilig, wenn diese nicht die zulässigen Höchstwerte unterschreiten. Die Betriebsgeräusche von Kompressor und Lüfter sind laut. Die leisesten Geräte sollen einen maximalen Schallpegel von 50 dB erreichen, was aber die Leistungsfähigkeit der Geräte einschränkt. Der Testsieger (Stiftung Warentest vom 17. Juni 2024) erreicht laut Firmenangaben den Schallleistungspegel Kühlen/Heizen:  57 / 59 dB(A).

In Wohnmisch- und Kleinsiedlungsgebieten ist ein maximaler Geräuschpegel von tagsüber mit maximal 63 Dezibel und nachts mit maximal 45 Dezibel vorgegeben.

In reinen Wohngebieten gehen die Anforderungen noch darüber hinaus. Der höchstzulässige Geräuschpegel liegt hier bei 50/35 Dezibel.

Alleine diese Vorgaben belegen, dass der Einbau eines Klima-Split-Gerätes in einer WEG vorab optimal mit den Nachbarn kommuniziert werden sollte, um Anfechtungen und Klagen zu vermeiden.

Geschützt und klagebefugt ist der Eigentümer, dem ein Nachteil in größerem Umfang zugemutet wird als den übrigen Wohnungseigentümern, in der Regel die direkten Nachbarn. Die Geräuschbelästigung wird einem oder mehreren Wohnungseigentümern in größerem Umfang zugemutet werden als den übrigen Wohnungseigentümern, was zu einer treuwidrigen Ungleichbehandlung führen kann.

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