Ladestationen für Wohnungseigentümer – neues Förderprogramm aufgelegt

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Bis 2000 Euro – neue Wallbox-Förderung startet am 15. April 2026 und ist bis zum 10. November 2026 befristet.

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) unterstützt ab sofort mit einem neuen Förderprogramm den Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern.

Gefördert werden die Anschaffung und Errichtung von privater Ladeinfrastruktur, z. B. Wallboxen in Verbindung mit der entsprechenden technischen Ausrüstung. Auch der Netzanschluss oder notwendige Baumaßnahmen sind förderfähig. Anträge im Rahmen der drei Förderaufrufe sind ab dem 15. April 2026 möglich.

Eckpunkte der Förderung im Überblick

Das Förderprogramm ist unterteilt in drei zeitgleich laufende Förderaufrufe für unterschiedliche Antragsberechtigte:

  1. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG),
  2. kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Privateigentümer von Wohneigentum zur Vermietung und
  3. Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit einem größeren Wohnungsbestand.

Insgesamt steht ein Fördervolumen von bis zu 500 Mio. Euro bereit. Die Ladeleistung pro Ladepunkt darf maximal 22 kW betragen.

Die Anträge für die ersten beiden Empfängergruppen werden direkt nach Eingang bearbeitet. Wird der Antrag bewilligt, wird die Förderung in Form eines Festbetrags beschieden. Eine Antragstellung ist bis zum 10. November 2026 möglich.

Die Förderung ist an mehrere Kriterien gebunden:

Mindestens 20% der vorhandenen Stellplätze müssen vorverkabelt werden.

Mindestens sechs Stellplätze müssen elektrifiziert werden.

  • Förderbeträge (Pauschalen):
    • Bis zu 1.300 € für Vorverkabelung (ohne Wallbox).
    • Bis zu 1.500 € inkl. Wallbox (bis 22 kW).
    • Bis zu 2.000 € für bidirektionales Laden.

WEGs sollten sofort reagieren, denn aus der Erfahrung ist eines gewiss: Auch ein gut gefüllter Fördertopf ist endlich.

Der Auifbau einer Wallbox ist eine priviligierte Baumaßnahe, die einer Beschlussfassung bedarf, aber grundsätzlich genehmigungsfähig ist (siehe auch unseren Beitrag „Wallbox- Grundlagen für einen Genehmigungsbeschluss vom 14. September 2023“.)

Die Antragstellung ist ab dem 15. April 2026 über das digitale Förderportal des Projektträgers PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft möglich.

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