Heiz- und Warmwasserzähler müssen ab 2027 fernablesbar sein.
Am 31.12.2026 endet die Übergangsfrist zum Austausch oder zur Umrüstung von bereits installierten Zählern auf fernablesbare Messtechnik. Gemäß § 5 Heizkostenverordnung bezieht sich dies auf Messgeräte zur Verbrauchserfassung von Wärme und Warmwasser, also Wärmezähler oder Heizkostenverteiler sowie Warmwasserzähler.
Fernablesbare Zähler werden also ab 2027 Pflicht. Wichtig ist, dass die installierten Zähler zusätzlich interoperabel und Smart-Meter-Gateway-kompatibel (SMGW-kompatibel) sind.
Die Regelung betrifft alle Immobilien mit zentraler Heiz- und Warmwasseranlage und mindestens zwei Wohneinheiten. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Lebensdauer der Zähler (Eichfrist) bereits erreicht ist oder nicht.
Was bedeutet „fernablesbar“?
„Fernablesbar“ heißt:
Der Verbrauch muss nicht mehr direkt in Ihrer Wohnung abgelesen werden.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Ablesung:
- Walk-by-Verfahren: Die Daten werden im Haus (z. B. im Treppenhaus) drahtlos erfasst.
- Drive-by-Verfahren: Die Ablesung erfolgt sogar von außerhalb des Gebäudes, etwa aus einem vorbeifahrenden Fahrzeug.
- Zunehmend erfolgt die Übertragung direkt über das Internet
Was bedeuten „interoperabel“ und „Smart-Meter-Gateway-kompatibel“?
Ab 2027 müssen neue Geräte zusätzlich zwei technische Anforderungen erfüllen:
Interoperabel
Das heißt:
Die Geräte funktionieren auch mit Technik anderer Hersteller.
Vorteil:
Wenn der Messdienstleister gewechselt wird, müssen die Zähler nicht automatisch ausgetauscht werden.
Smart-Meter-Gateway-kompatibel
Ein sogenanntes Smart-Meter-Gateway ermöglicht eine exakte Ablesung zu einem bestimmten Stichtag.
Die tatsächliche Nutzung dieser Technik ist derzeit gesetzlich noch nicht verpflichtend – die Geräte müssen jedoch technisch dafür geeignet sein.
Gibt es Ausnahmen?
Nur in seltenen Fällen. Eine Ausnahme ist möglich, wenn der Austausch mit einem unangemessen hohen Aufwand verbunden wäre. Das wird jedoch streng geprüft.
Kann ich die fernablesbaren Zähler ablehnen?

Ein generelles Widerspruchsrecht besteht nicht. Mieter können lediglich dann Einwände geltend machen, wenn nachweislich Datenschutz oder Gesundheitsschutz verletzt werden – was bei zertifizierten Geräten in der Regel nicht der Fall ist.
- Wie teuer wird die Umrüstung?
- Kauf oder Miete?
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| Zählertyp | Preisspanne (ca.) | Vorteile |
| Mechanisch (Flügelrad) mit Funk | 140 € – 170 € | Günstigster Einstieg, bewährte Technik. |
| Ultraschall-Wärmezähler mit Funk | 175 € – 230 € | Keine beweglichen Teile, langlebig, sehr präzise, unempfindlich gegen Verschmutzung. |
| Kombigeräte (Wärme/Kälte) | 190 € – 260 € | Erfassen Heiz- und Kühlenergie (wichtig für Wärmepumpen mit Kühlfunktion). |
- Zusatzkosten
Einbau/Montage: Je nach Aufwand ca. 50 € bis 150 € pro Zähler. Bei Erstinstallation (Neuanlage) fallen zusätzlich Kosten für Einbausätze (EAS) an.
Datenservice (Gateway): Fernablesbare Zähler benötigen oft eine Zentraleinheit (Gateway), die die Daten im Haus sammelt und verschickt (ca. 200 € – 400 € einmalig oder monatliche Grundgebühr).
Monatliche Verbrauchsinformation (uVI): Seit 2022 müssen Mieter monatlich über ihren Verbrauch informiert werden. Sollten Sie nach dem 31.12.2026 noch Zähler ohne Funkfunktion verwenden, haben Mieter das Recht, den auf sie entfallenden Heizkostenanteil um 3 % zu kürzen.
- Wer trägt die Kosten – Mieter oder Eigentümer?
Grundsätzlich trägt zunächst der Eigentümer die Investitionskosten für den Einbau von Funkzählern. Die Anschaffungskosten sind nicht direkt umlagefähig, können aber im Rahmen einer Modernisierungsumlage (§559 BGB) anteilig auf die Miete umgelegt werden – sofern es sich um eine energetische Maßnahme handelt und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Nach §2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) zählen Messkosten, Wartung und Ablesung zu den umlagefähigen Betriebskosten. Daher kann es in diesem Fall sinnvoll sein, die fernablesbaren Zähler lediglich zu mieten. Die Zählermiete ist gemäß § 2 Punkt 2 Betriebskostenverordnung Teil der Kosten für die Wasserversorgung und damit umlagefähig.
Haben Sie im Mietvertrag also sämtliche anfallenden Betriebskosten aufgeführt und eine monatliche Vorauszahlung der Nebenkosten vereinbart, ist eine Kostenumlage der Zählermiete möglich.
- Und noch ein Blick auf die Meßdienstleister
Ein Preis. Ohne versteckte Kosten offeriert in einer Testanfrage Techem für ein Gebäude mit elf Wohnungen, Zentralheizung, zentraler Warmwasseraufbereitung, Heizkörper und Fußbodenheizung, beheizt mit Gas einen Komplettpreis pro Jahr von 2.907,88 €. Das entspricht rund 265 € pro Wohnung und Jahr.
Im Komplettpreis enthalten:
Heizkostenabrechnung
Für ein sicheres Gefühl und viel Zeitersparnis für Sie als Vermieter.
Geräte zur Verbrauchserfassung
Es entstehen keine weiteren Kosten.
Exakte Erfassung der Verbräuche
Gerechtigkeit für Ihre Mieter: Jeder zahlt, was er verbraucht.
Funk-Übermittlung der Verbräuche
Ablesetermine entfallen und das Haus muss nicht mehr betreten werden.
Das sollte man wissen:
Kartellrechtliche Aspekte des Submetering-Geschäfts
Bereits im Mai 2017 veröffentlichte das Bundeskartellamt eine „Sektoruntersuchung bei Ablesediensten von Heiz-und Wasserkosten“ mit dem Ergebnis, dass im Markt der Ablesedienste für Heiz- und Wasserkosten erhebliche Anhaltspunkte für das Vorliegen eines wettbewerbslosen Oligopols vorliegen, dem zumindest die beiden Marktführer Techem und Ista, möglicherweise aber auch drei weitere Unternehmen angehören. So beherrschen wenige große Unternehmen den Markt für Ablesedienste von Heiz- und Wasserkosten (auf die beiden größten Anbieter Techem und Ista entfallen zusammen 50 % Marktanteil, die größten fünf Anbieter kommen zusammen auf 70 %).
Laut Bundeskartellamt führen die vorgefundene Marktstruktur sowie das Wettbewerbsgeschehen zu „Einschränkungen des tatsächlichen und potenziellen Wettbewerbs“. Die Möglichkeit der Marktgegenseite, auf andere Unternehmen auszuweichen, ist […] eingeschränkt.
Die großen fünf marktbeherrschenden Konzerne dürften sich im Preis und Leistungsangebot auch heute nicht wesentlich unterscheiden. Ihre Vormachtstellung ist weiter gewachsen. Die Unternehmen profitiert massiv von der Wärmewende. Durch die gesetzliche Pflicht zur Fernablesbarkeit von Zählern und die monatliche Information der Mieter über ihren Verbrauch ist die Nachfrage nach Funkzählern so hoch wie nie zuvor. Ista und Techem haben im Umsatz bereits 2024 jeweils die Milliardengrenze übersprungen und wurden zwischenzeitlich für eine Multimilliarden-Summe nach Fernost verkauft.
Ein wahllos herausgegriffenes Angebot außerhalb der „big five“ zeigt deutliche Preisdifferenzen. „Heidi Systems“ bietet beispielhaft mit einem Orientierungspreis von 150 EUR pro Wohneinheit und Jahr ein Komplettangebot ohne versteckte Kosten, in dem alles enthalten ist – von Einbau und Wartung über Datenübertragung und Support bis zur automatisierten Abrechnung.
Unser Rat: Ohne Vergleich kein Vertragsabschluss!

