Die Aufzugsanlage ist in unserer Eigentümeranlage mit Hochparterre und fünf Geschossen völlig veraltet
und soll modernisiert werden. Bisher hält er zwischen den Etagen, nun möchten einige Eigentümer,
dass er auf der jeweiligen Etage hält. Wer entscheidet darüber?

Das Vorhaben verbessert auf Dauer die Wohnverhältnisse, der Gebrauchswert des Hauses und des
Sondereigentums steigen. Diese Anpassung an den Stand der Technik ist eindeutig einer
Modernisierungsmaßnahme zu zuordnen. Der Gesetzgeber fordert eine doppelt qualifizierte
Mehrheit mit einer dreiviertel Stimmenmehrheit aller Eigentümer, die mehr als fünfzig Prozent der
Miteigentumsanteile auf sich vereinigen müssen. Bitte prüfen Sie vorab, ob Ihre
Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung dazu abweichende individuelle Festlegungen enthält.
Bereits mit einer einfachen Mehrheit könnten bei einem absehbaren oder bereits eingetretenen
Reparaturbedarf der Aufzuganlage auch im begrenzten Umfang Neuerungen, Umgestaltungen und Änderungen
über die modernisierende Instandsetzung beschlossen werden. Ihre Planung geht aber weit darüber hinaus.