In der Satzung des Vereins sind im § 4 die Bedingungen zur Beendigung der Mitgliedschaft vereinbart.
Insbesondere der Absatz 5 regelt die Möglichkeit einer schriftlichen Kündigung unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist zum jeweiligen Jahresende. Natürlich bedarf es dazu keiner Begründung, auch wenn wir großes Interesse daran haben zu erfahren, aus welchen Gründen wir Ihren Erwartungen möglicherweise nicht gerecht werden.