Schlagwort: neuer § 9a
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Änderung im § 9a WEMoG
Haftung nach Veräußerung des Wohnungseigentums Der Gesetzgeber hat §160 des Handelsgesetzbuchs ersatzlos gestrichen. Damit musste der § 9 a des…
Haftung nach Veräußerung des Wohnungseigentums Der Gesetzgeber hat §160 des Handelsgesetzbuchs ersatzlos gestrichen. Damit musste der § 9 a des…