Schlagwort: neuer § 9a

  • Gesetz recht 68423

    Änderung im § 9a WEMoG

    Haftung nach Veräußerung des Wohnungseigentums Der Gesetzgeber hat §160 des Handelsgesetzbuchs ersatzlos gestrichen. Damit musste der § 9 a des…