Warum sollte die Wohnungseigentümer diese Meldung bereits heute interessieren?

Der Countdown ist bereits längst angelaufen. Im Februar 2020 übermittelten die Gemeinden bereits zum dritten Mal sozusagen im Probelauf Melderegisterdaten an die Statistischen Landesämter. Im Rahmen des Zensus 2021 war geplant, neben Angaben zur Bevölkerung auch der Gebäude- und Wohnungsbestand sowie die Wohnsituation der Haushalte zu ermittelt.

Bereits ab dem 4. Quartal 2019 wurden die ersten Wohnungsunternehmen und Verwalter auf der Grundlage des am 03.12.2019 verabschiedeten Gesetzes  schriftlich aufgefordert, elektronisch eine sogenannte Bestandsliste (Eigentümerlisten) mit allen Anschriften, an denen sie Wohnraum besitzen oder verwalten den Landesämtern zu übermitteln.

Diese Verwalterleistungen sind regelmäßig nicht Bestandteil des Verwaltervertrages.

Das Ministerium des Innern NRW (IM NRW) teilte nun mit, dass sich eine Verschiebung des Zensus 2021 wegen der Corona-Krise immer weiter abzeichnet.

Organisatorische und rechtliche Fragen – insbesondere mit Blick auf das Unionsrecht – müssen noch geklärt werden, was einige Fragezeichen aufwirft.

Auf welchen Zeitpunkt der Zensus verschoben werden soll, steht ebenfalls noch nicht fest. Es zeichnet sich aber ab, dass mit einer Verschiebung um mindestens ein Jahr zu rechnen ist. Das IM NRW empfiehlt daher, dass bis zur Klärung des weiteren Verfahrens keine finanziellen Verpflichtungen in Bezug auf die Durchführung des Zensus eingegangen werden.