Ist ihr Verwalter (weiter)gebildet? Vorgeschriebener 3-jähriger Zyklus endete am 31.12.2020
Seit dem 1.August 2018 gilt die Berufszulassung für gewerbliche Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler mit dem Nachweis der Erlaubniserteilung nach § 34c GewO (Nachweis persönlicher Zuverlässigkeit und geordneter Vermögensverhältnisse und einer Berufshaftpflichtversicherung) Fortbildung - Der erstmalige [...weiter]