Sehr geehrte Damen und Herren,
unser Online-Seminar vermittelt solides Basiswissen zum neuen WEG Recht.
Die gesetzliche Änderung der Befugnisse und Vertretungsmacht des Verwalters nach dem WEMoG stellt einen Paradigmenwechsel dar. Bis zum 30.11.2020 war der Verwalter gem. §27 WEG a.F. zur Durchführung des dort definierten Maßnahmenkatalogs befugt und mit Vertretungsmacht für konkrete Maßnahmen ausgestattet. Auch wenn die Auslegung nicht immer einfach war, so waren die Möglichkeiten gesetzlich begrenzt.
Jetzt gilt die für das Außenverhältnis eine umfassende gesetzliche Vertretungsmacht des Verwalters gem. §9b WEG. Damit ist seine Vertretungsmacht gegenüber Dritten (Dienstleistern, Handwerkern, Behörden, Privatpersonen etc.) allumfassend. Diese Außenvollmacht kann nicht per Beschluss eingeschränkt werden.
Im Innenverhältnis ist die Befugnis des Verwalters beschränkt gem. §27 WEMoG:
Der Verwalter ist gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer berechtigt und verpflichtet, die Maßnahmen ordnungsgemäßer Verwaltung zu treffen, die untergeordnete Bedeutung haben und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führen oder zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines Nachteils erforderlich sind. Die Wohnungseigentümer können die Befugnisse durch Beschluss einschränken oder erweitern.
In diesem Seminar erklären wir Ihnen die neue Systematik und die praktischen Konsequenzen dieser Neuregelungen. Insbesondere
- Reichweite der Vertretungsmacht und der Befugnisse (§9b und §27 WEMoG)
- Begriffe wie „erhebliche Verpflichtung“ und „untergeordnete Bedeutung“;
- die Möglichkeiten die Befugnisse des Verwalters im Innenverhältnis durch sinnvolle Beschlussfassungen zu beschränken
- Konsequenzen bei Überschreitung der Befugnisse
Zudem sprechen wir über
- den Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter gem. §19 Abs. 2 Ziff. 6 WEG,
- und die neue vereinfachte Möglichkeit der jederzeitigen Abberufung nebst Beendigung des Verwaltervertrages gem. §26 WEG
Beginn: jeweils 16.30 Uhr, Dauer: etwa 1,5 bis 2 Stunden.
Kosten je Seminar: 30 Euro , Mitglieder des VDGN und des VDWE zahlen nur 25 Euro (Es fehlt die Kooperation mit Ihrem Verband? Stellen Sie einen Kontakt her und wir versuchen eine Kooperation zu ermöglichen)
Anmeldungen zu unseren Seminaren können Sie unter
Wir freuen auf Sie!
Ihr neues Team der Akademie für Wohnungseigentümer
Rechtsanwältin Lorraine Picaper und Rechtsanwalt Erik Reinke |