| Einladung zum Seminar der Akademie für Wohnungseigentümer am Montag den 31.05.2021 um 16:30 Uhr
Schwerpunktthema: Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Vermögensbericht nach neuem WEMoG Sehr geehrte Damen und Herren, die Neuerungen im WEG-Recht haben auch bei der Jahresabrechnung und dem Wirtschaftsplan zu Änderungen geführt und den Vermögensbericht neu eingeführt. Einiges bleibt wie gewohnt, anderes wird komplett neu. Wir erläutern Ihnen von Grund auf die Basis und die Neuerungen. Die Jahresabrechnung gehört zu den Kardinalpflichten des Wohnungseigentumsverwalters. Sie gewährleistet einen Überblick über die Einnahmen und Ausgaben, dient der Kontrolle der Verwaltung und verteilt die Kosten. Aber wann ist die Abrechnung ordnungsgemäß und plausibel? Eigentümer fühlen sich häufig mit ihrer Kontrollpflicht überfordert. Sie sind verunsichert. Die Jahresgesamtabrechnung hält der Plausibilitätskontrolle nur stand, wenn anhand der Angaben folgende Gleichung aufgestellt werden kann: Kontoanfangsbestand am 1.1.+ Einnahmen – Ausgaben = Kontoendbestand am 31.12.. Geht die Gleichung nicht auf, ist die gesamte Jahresabrechnung anfechtbar (OLG Hamm ZWE 2001, 446, Beschluss vom 03. Mai 2001 – 15 W 7/01 –, juris: LG Hamburg Urteil vom 03. November 2010 – 318 S 110/10 –, juris). Es geht dabei nicht um die Frage, ob die Entnahme von Mitteln berechtigt war, sondern um die Offenlegung der Entnahmen (BGH, Urteil vom 04. März 2011 – V ZR 156/10 –, juris). Die Fallgestaltungen sind vielfältig: Lohnzahlungen an Dienstleister, trotz mangelhafter Leistung; Übernahme von Schäden im Sondereigentum (z. Bsp. Feuchteschäden nach Wasserrohrbruch, Brandschäden), für welche die Gemeinschaft nicht einzustehen hat; Zahlung von Sonderhonoraren, ohne wirksame Vereinbarung im Verwaltervertrag. Die Eigentümer sollen in die Lage versetzt werden, überprüfen zu können, was mit den von ihnen gezahlten Beiträgen geschehen ist und ob Regressansprüche in Frage kommen. Die Akademie für Wohnungseigentümer zeigt an konkreten Beispielen, wie eine Jahresabrechnung geprüft werden kann, was bei unberechtigten Zahlungen erfolgen sollte und was in die Stellungnahme des Beirats gehört. Acuh der neue Vermögensbericht wird Thema sein. In aller Kürze: Der Zensus und die WEG Referenten:
Ort: Zoom-Onlineseminar. Anmeldung bitte:
Technische Voraussetzungen:
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