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VDWE bewertet Prüfungskomplexe für zukünftige Verwalter “erster Klasse”Das Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Verordnungsentwurf über die Prüfungsinhalte für die Zulassung von “zertifizierten” Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetzes (Zertifizierter-Verwalter-Prüfungsverordnung – ZertVerwV) vorgelegt.Durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz vom 16. Oktober 2020 (BGBl. I S. 2187) wurde, so das Ministerium, der grundsätzliche Anspruch jeder Wohnungseigentümerin und jedes Wohnungseigentümers auf Bestellung eines zertifizierten Verwalters eingeführt (§ 19 Absatz 2 Was sagt der VDWE?Der VDWE war aufgefordert, diese Themen zu bewerten und Ergänzungsvorschläge zu unterbreiten. Das Expertenteam des VDWE hat eine Stellungnahme erarbeitet, die Sie hier im Wortlaut einsehen können https://www.vdwe.de/wp-content/uploads/2021/07/2021-07-05-Justizministerium-Verordnung-zertifizierter-Verwalter-1.pdf Der Entwurf zu den Prüfungsthemen ist aus unserer Sicht umfassend und ausreichend detailliert. Es wird natürlich darauf ankommen, in welcher Intensität die Verwalter geschult und geprüft werden. “Geschenke” sollten tunlichst unterbleiben. Und es ist uns allen klar, der Nachweis der Zertifizierung macht noch keinen perfekten Verwalter, aber Spreu von Weizen sollte man dadurch trennen können. Wir haben vorgeschlagen Prüfungsthemen zu entschlacken- wie
Was fehlt in der Prüfungsverordnung?Völlig außer Acht gelassen wurde die Anforderung an einen Verwalter, zumindest Grundkenntnisse der Gesprächsführung und Konfliktbewältigung nachzuweisen. Gerade dieser Aspekt ist entscheidend, aus den Worthülsen eines Verwaltervertrages ein längerfristiges Vertrauensverhältnis zu gestalten. Wir fordern dringend die Grundlagen „Kommunikation und Konfliktmanagement“ (Kommunikationskompetenz, Gesprächsführung, Konfliktmanagement) in die Prüfungsverordnung mit aufzunehmen.Lange haben wir dafür gerungen, den Verwaltungen ein Qualifikationsnachweis abzufordern. Es reicht eben nicht den Beruf einer Polizistin auszuüben, um damit nach Ansicht eines Gerichtes für die Verwaltertätigkeit ausreichend qualifiziert zu sein. Was 2018 mit dem Fortbildungsnachweis (der hat noch immer Bestand!) begonnen hat, setzt sich spätesten 2024 mit dem Zertifikat für die Wohnungsverwalter fort. Ein entscheidender Schritt, damit Verwaltungen ihrer neuen Verantwortung nach dem WEMoG gerecht werden können- zum Vorteil und im Interesse der Eigentümergemeinschaften! |