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Datum/Zeit
Date(s) - 27.07.2020
16:30 - 18:00

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Zoom-Onlineseminar für Wohnungseigentümer

27.07.2020  Die Jahresabrechnung der WEG

Beginn: 16.30 Uhr, Dauer: etwa 1,5 bis 2 Stunden.

Kosten je Seminar: 30 Euro , Mitglieder des VDGN und des VDWE zahlen nur 25 Euro (Es fehlt die Kooperation mit Ihrem Verband? Stellen Sie einen Kontakt her und wir versuchen eine Kooperation zu ermöglichen)

Anmeldungen zu unseren Seminaren können Sie unter

 

­ Sehr geehrte Damen und Herren,

wie prüfe ich die Jahresabrechnung ?

Die Jahresabrechnung gehört zu den Kardinalpflichten des Wohnungseigentumsverwalters. Sie gewährleistet einen Überblick über die Einnahmen und Ausgaben, dient der Kontrolle der Verwaltung und verteilt die Kosten. Aber wann ist die Abrechnung ordnungsgemäß und plausibel? Eigentümer fühlen sich häufig mit ihrer Kontrollpflicht überfordert. Sie sind verunsichert.

Die Jahresgesamtabrechnung hält der Plausibilitätskontrolle nur stand, wenn anhand der Angaben folgende Gleichung aufgestellt werden kann: Kontoanfangsbestand am 1.1.+ Einnahmen – Ausgaben = Kontoendbestand am 31.12.. Geht die Gleichung nicht auf, ist die gesamte Jahresabrechnung anfechtbar (OLG Hamm ZWE 2001, 446, Beschluss vom 03. Mai 2001 – 15 W 7/01 –, juris: LG Hamburg Urteil vom 03. November 2010 – 318 S 110/10 –, juris).

Es geht dabei nicht um die Frage, ob die Entnahme von Mitteln berechtigt war, sondern um die Offenlegung der Entnahmen (BGH, Urteil vom 04. März 2011 – V ZR 156/10 –, juris). Die Fallgestaltungen sind vielfältig: Lohnzahlungen an Dienstleister, trotz mangelhafter Leistung; Übernahme von  Schäden im Sondereigentum (z. Bsp. Feuchteschäden nach Wasserrohrbruch, Brandschäden), für welche die Gemeinschaft nicht einzustehen hat; Zahlung von  Sonderhonoraren, ohne wirksame Vereinbarung im Verwaltervertrag. Die Eigentümer sollen in die Lage versetzt werden, überprüfen zu können, was mit den von ihnen gezahlten Beiträgen geschehen ist und ob Regressansprüche in Frage kommen.

Die Akademie für Wohnungseigentümer zeigt an konkreten Beispielen, wie eine Jahresabrechnung geprüft werden kann, was bei unberechtigten Zahlungen erfolgen sollte und was in die Stellungnahme des Beirats gehört. Zusätzlich besprechen wir die aktuelle Corona-Situation und die Auswirkungen auf die Eigentümerversammlung.

Zusatzinformationen in aller Kürze: Die Eigentümerversammlung in Zeiten von COVID – 19- Was ist aktuell möglich?*

Referenten:

  1. Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Picaper,
  2. Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Reinke

Ort:  Zoom-Onlineseminar.
Technische Voraussetzungen:

  • Computer oder mobiles Endgerät mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer)
  • stabile Internetverbindung
  • aktueller Browser (Internet Explorer 10 oder höher, Microsoft Edge 38.14393.0.0 or oder höher, Google Chrome 53.0.2785 oder höher, Safari 10.0.602.1.50 oder höher, Firefox 49.0 oder höher)
  • Mikrofon (Audio): nicht erforderlich
  • Web-Kamera (Video): nicht erforderlich
  • Zoom Client Software: kostenlos, nur 1 Klick (Passwort erhalten Sie nach der Anmeldung)
  • – Wird vor Eintritt in den virtuellen Seminarraum installiert, sofern Sie über die notwendigen Rechte auf dem Gerät verfügen.
  • – Alternativ besteht die Möglichkeit, nur über einen Browser am Seminar teilzunehmen: in diesem Fall muss als Browser Google Chrome installiert sein!
  • Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hier können Sie dies direkt testen!

Kosten je Seminar: 30 Euro , Mitglieder des VDGN und des VDWE zahlen nur 25 Euro (Es fehlt die Kooperation mit Ihrem Verband? Stellen Sie einen Kontakt her und wir versuchen eine Kooperation zu ermöglichen)

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Wir freuen auf Sie!

Team der Akademie für Wohnungseigentümer
Rechtsanwältin Lorraine Picaper und Rechtsanwalt Erik Reinke