In der Regel schriftlicher Hinweis der Verwaltung oder anderer vertraglich zuständiger Personen an einen Vertragspartner (z. B. Wohnungseigentümer oder Mieter) auf ein Verhalten., das den Vertragsbedingungen zuwiderläuft (z. B. Verstoß gegen Hausordnung)
Die Abmahnung ist gelegentlich Voraussetzung für später notwendig werdende juristische Schritte zur Herstellung der Ordnung.