Ich habe den Eindruck, dass sich Hausbewohner ganz bewusst um einen Sitz im Beirat bewerben, um sich
selbst zu profilieren. Wir haben bereits einen gar so klugen Mieter im dreiköpfigen Beirat, nun will
sich ein weiterer Mieter ganz selbstlos zur Verfügung stellen. Die Verwaltung will die Erweiterung des
Beirates auf vier Personen demnächst zur Abstimmung bringen. Das geht doch nicht, oder?
Die Beiratsmitglieder vertreten die ursächlichen Belange der Eigentümer. Deshalb fordert der
§ 29.1 WEG, dass der Beirat ausschließlich aus Wohnungseigentümern bestehen soll. Unabhängig von der
Größe der Eigentümergemeinschaft werden hier auch die Personenzahl und die Zusammensetzung des
Beirates mit einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern vorgegeben. Nach diesen Grundsätzen kann weder
ein Mieter, ein viertes Beiratsmitglied noch ein Selbstdarsteller im Beirat mitwirken.