Was bedeutet die doppelt qualifizierte Mehrheit und wo kommt sie zur Anwendung?
Doppelt qualifizierte Mehrheit bedeutet, dass alle Wohnungseigentümer, die stimmberechtigt sind, anwesend oder vertreten sein und mindestens drei Viertel von ihnen der geplanten Maßnahme zustimmen müssen. Die Zustimmung gilt aber nur dann, wenn sie gleichzeitig mehr als die „Hälfte aller Miteigentumsanteile“ besitzen. Anwendung findet dieses Mehrheitsprinzip bei Beschlussfassungen zu den Fragen gewünschter Modernisierung oder der Anpassung des Wohnungseigentums an den Stand der Technik.