Unsere Eigentümerversammlung war turbulent. Ich warte bisher vergeblich auf das Protokoll, um eventuell rechtzeitig eine Anfechtungsklage zu erheben. Unser Verwalter reagiert nicht und meint, ich könne ja in seinem Büro Einsicht nehmen. Was sagen Sie dazu?
Grundsätzlich kann jeder Verwalter seinen Spielraum ausnutzen, den ihm das Gesetz und die Eigentümer einräumen. Im WEG gibt es keine Festsetzung die den Verwalter zwingt zu einem bestimmten Termin das Protokoll zu versenden. Haben Sie es versäumt im Verwaltervertrag eine Fristsetzung zu vereinbaren und die Zusendung an die Eigentümer zu fordern hat er einen großen Handlungsspielraum. Der § 24/6 WEG sagt lediglich aus: „Über die in der Versammlung gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift aufzunehmen. Jeder Wohnungseigentümer ist berechtigt, die Niederschrift einzusehen.“ Sie haben also selbst die Pflicht, sich um Ihre Belange zu kümmern. Aus diesem Grund ist jede WEG gut beraten, die Zusendung gebunden an eine Fristsetzung von max. 3 Wochen nach Versammlungstermin zu beschließen und im nächsten Verwaltervertrag auch eindeutig zu vereinbaren. Unabhängig davon ist jeder Verwalter verpflichtet eine „Beschluss- Sammlung“ nach WEG §24/7 zu führen, die Sie gleichfalls beim Verwalter einsehen können.