Unser Verwalter will keine Eigentümerversammlung einberufen. Einen Beirat haben wir nicht gewählt. Kann ich eine Versammlung einberufen?

Nein, grundsätzlich müssen mehr als 25 Prozent der Eigentümer diese Versammlung fordern. Mit triftigem Grund können Sie sich allerdings
dazu auch per einstweilige Verfügung vom Gericht recht kurzfristig dazu bevollmächtigen lassen.