Ich habe keine Einladung zur Eigentümerversammlung erhalten, es war wohl ein Zahlendreher in der Anschrift schuld. Sind die gefassten Beschlüsse nun nichtig, oder muss ich anfechten, da eine Mehrheitsentscheidung nicht meinem Willen entspricht?

Wenn Sie nicht gezielt von der Entscheidungsfindung ausgeschlossen, sondern versehentlich nicht eingeladen wurden, müssen Sie innerhalb eines Monats per Anfechtungsklage gegen die Beschlussfassung vorgehen.  Die Nichtigkeit sei in diesem Fall nicht gegeben, so ein BGH-Urteil. Bei der Urteilsfindung wird abgewogen, inwieweit Ihre fehlende Stimmabgabe das Votum der Gemeinschaft möglicherweise verändert hätte.