Ein Eigentümer unserer Gemeinschaft, der die Wohnung vermietet hat, lebt im Ausland und hat seine Hausgeldzahlung eingestellt. Wir wollen klagen, welches Gericht ist zuständig?
Im Grundsatz ist eine natürliche Person in dem Land zu verklagen, in dem sie ihren Wohnsitz hat. Für Klagen gegen einen Wohnungseigentümer auf Zahlung rückständigen Hausgeldes gilt aber eine Ausnahme. Hier kann vor dem Gericht des Ortes, an dem die Verpflichtung zu erfüllen ist, geklagt werden. Erfüllungsort für Hausgeldforderungen ist der Ort an dem die Immobilie liegt.