Gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Höhe der Instandhaltungsrücklage?

Nein, die gibt es nicht. Es gibt zwar einige Berechnungsmethoden zur Festlegung einer optimalen Größe, die in der Praxis allerdings sehr begrenzt Anwendung finden.
Die gebräuchlichste Methode bezieht sich auf praktische Erfahrungen, regelmäßige Begehungen zur Schadensaufnahme und Beratungen mit den Wartungsunternehmen,
um Reparaturbedarf und Zeitpunkt von Ersatzinvestitionen bestimmen zu können.