In einer WEG wurde die Haustür in Form einer Modernisierung erneuert. Danach kam es zu Problemen mit der automatischen Schließanlage, die trotz fachmännischer Reparatur vorübergehend nicht funktionierte. Daraufhin kürzte ein Mieter nach vorheriger Ankündigung seine Miete. Der Eigentümer dieser Wohnung beanspruchte und bekam, zu Lasten der WEG diesen Mietausfall/Mietminderung erstattet! Ist das rechtens?

Den Mietausfall auf die Gemeinschaft abzuwälzen setzt gravierende Pflichtverletzungen der Eigentümergemeinschaft voraus. Die Eigentümer haben nur dann für einen Schaden zu haften, wenn ihnen ein Verschulden zuzurechnen ist. Eine Pflichtverletzung ist nicht erkennbar. Wenn ein Schaden erstmalig aufgetreten oder bekannt geworden ist, können Ersatzansprüche nicht geltend gemacht werden. Nur wenn die Wohnungseigentümer wiederholt die Reparatur schuldhaft verweigern oder verzögern käme ein Schadensersatzanspruch in Betracht.