Bauliche Veränderungen sind auf Dauer angelegte Eingriffe in gemeinschaftliches Eigentum, die auf die äußere Gestalt des Gemeinschaftseigentums nachhaltig einwirken. Das Anbringen der Parkbügel erfordert eine Montage im Untergrund und damit einen Eingriff in das Gemeinschaftseigentum. Es handelt sich zudem um eine bauliche Veränderung, die die übrigen Wohnungseigentümer nicht unerheblich beeinträchtigen, und für eine Montage der Bügel die Zustimmung aller Eigentümer bedarf.