Ein Trampolin für eine kurze Zeit aufzustellen sollte kein Problem sein, wenn die Miteigentümer informiert werden, und um das Verständnis für die in den Ferien bei Oma und Opa weilenden Enkel geworben wird. Sobald es aber dauerhaft für die Sommersaison stehen bleiben soll, verankert im Boden, handelt es sich um eine bauliche Veränderung. Die übliche Größe dieses Sport- und Spielgerätes verändert das optischen Gesamtbildes der Anlage nicht unwesentlich. Ein allstimmiger Beschluss als Aufstellungsgenehmigung wird unumgänglich, das heißt es müssen alle Eigentümer der Gemeinschaft zustimmen.