Wir haben bisher das Problem der Versicherung immer unserem Verwalter überlassen. Was sollten wir beachten?
Eine pauschale Aussage ist an dieser Stelle nicht möglich. Es ist aber eine grundsätzliche Aufgabe des Verwalters, sie als Gemeinschaft zu beraten und die Versicherungsverträge mit einem guten Preis-Leistungsverhältnis abzuschließen. Das sollten Sie auch regelmäßig kontrollieren, denn für einen unterversicherten Schaden am Gemeinschaftseigentum, wie Dach, Fassade, Treppenhaus muss jeder Einzelne eintreten. Denken Sie nur an einen Sturmschaden oder ein Feuer. Als Eigentümer tragen Sie darüber hinaus gemeinschaftlich die Verkehrssicherungspflicht. Schadensersatzansprüche aus einem Glätteunfall oder einen umgestürzten Baum mit Sach- und Personenschaden können ungeahnte Zahlungsverpflichtungen nach sich ziehen. Verantwortlich für den ausreichenden Versicherungsschutz ist im Zweifelsfall immer der Eigentümer und die Gemeinschaft.