Wer zahlt die Kosten für die Verwalterzustimmung beim Verkauf einer  Wohnung?

Wenn nichts abweichend vereinbart oder beschlossen wurde trägt diese Kosten immer die Gemeinschaft. Soll der Verkäufer allein für die Kosten aufkommen, kann die Eigentümergemeinschaft das mit einfacher Mehrheit beschließen. Ihm steht die Möglichkeit offen, im Rahmen des Verkaufs die Übernahme der Kosten durch den Käufer zu vereinbaren.