Wir sind eine Zweier WEG mit unterschiedlich hohen Miteigentumsanteilen. Völlig überraschend sollen wir so genannte Straßenausbaubeiträge zahlen. Sind wir dazu rechtlich verpflichtet und falls ja, muss wie verteilen wir die Kosten?  Wie üblich nach unseren Anteilen oder wie von meinem Miteigentümer gefordert pro Wohnung?

Straßenausbaubeiträge gehören zu den öffentlichen Lasten. Sie können aber nur dann erhoben werden, wenn die Gemeinde mit Hilfe einer speziellen Satzung dazu befugt ist. Die Berechnung ist meist für einen Laien sehr schwer verständlich, grundsätzliche Erläuterungen können Sie dazu u.a. der Seite  www.vssd.eu  entnehmen. Die Kostenverteilung regelt sich nach dem Gesetz oder Ihrer Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung. In Ihrem Fall erfolgt das augenscheinlich auf der Basis der Miteigentumsanteile. Wohnungseigentümer können mehrheitlich einen abweichenden Verteilungsmaßstab beschließen, was bei unterschiedlichen Auffassungen in einer Zweier-WEG regelmäßig scheitert. Solange der bestehende Verteilerschlüssel nicht eine unbillige Härte für den Miteigentümer darstellt (als Grenze wird eine einseitige Mehrbelastung von 25%) angenommen, müssen Sie keiner Veränderung zustimmen.