Kommentar zu OLG München, Beschluss vom 31.05.2017 -34 Wx 386/16

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Verwalter Widerruft seine Zustimmung zum Kaufvertrag– Grundbuchamt verweigert Eintragung im Grundbuch – Übertragung des Wohneigentums trotz Notarvertrag gescheitert

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