Wird die Nutzung von Wohnungs- oder Teileigentumseinheiten erheblich beeinträchtigen oder sogar ausgeschlossen, besteht auch in einem Altbau für die Eigentümer eine Sanierungspflicht des Gemeinschaftseigentums.
Wird die Nutzung von Wohnungs- oder Teileigentumseinheiten erheblich beeinträchtigen oder sogar ausgeschlossen, besteht auch in einem Altbau für die Eigentümer eine Sanierungspflicht des Gemeinschaftseigentums.