Sondereigentümer kann zur alleinigen Übernahme von Instandhaltungs-,-setzungskosten herangezogen werden, auch wenn diese das Gemeinschaftseigentum betreffen.
… weiter für Mitglieder. Melden Sie sich bitte jetzt an.
Sondereigentümer kann zur alleinigen Übernahme von Instandhaltungs-,-setzungskosten herangezogen werden, auch wenn diese das Gemeinschaftseigentum betreffen.
… weiter für Mitglieder. Melden Sie sich bitte jetzt an.
Autor: