Interessen der selbstnutzenden Eigentümer müssen noch stärker in den Fokus rücken

Der Verein Deutscher Wohnungseigentümer (VDWE) begrüßt, dass es der mit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes beauftragten Bund-Länder-Arbeitsgruppe sehr zügig gelungen ist, am 27. August 2019 einen umfangreichen Abschlussbericht vorzulegen.

Dazu erklärt VDWE-Vorsitzender Lothar Blaschke:  „Wir bewerten es als positiv, dass nicht nur vordergründig das Recht auf Elektromobilität, die Ladesteckdosen und die zukunftsweisenden Möglichkeiten der Digitalisierung  im Fokus stehen, sondern ebenso Grundsatzprobleme des völlig veralteten und überholten Wohnungseigentumsgesetzes erkannt und gelöst werden sollen. Ein erster Überblick zeigt, dass die Aufgabe des VDWE weiterhin darin bestehen wird, sich bei der geplanten Anpassung gesetzlicher Grundlagen uneingeschränkt für den einzelnen Wohnungseigentümer, und hier insbesondere für den Selbstnutzer, einzusetzen. Deren Interessen gilt es zu sichern und zu schützen.“