Das Berliner Abgeordnetenhaus beschließt mit 85 Ja zu 64 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung den Mietendeckel. Rückwirkend zum Stichtag 18. Juni 2019 gelten für Wohnungen die bis 2014 bezugsfertig waren Mietobergrenzen, die nach Baujahr und Ausstattung der Wohnung gestaffelt sind. Darüber hinausgehende Mieten müssen in den nächsten Monaten auf das geforderte Mietniveau abgesenkt werden. Mieten, die unterhalb der Mietobergrenzen liegen dürfen ab 2022 im Umfang der jährlichen Inflationsrate, aber maximal um 1,3% pro Jahr, erhöht werden.