Erster Anlauf mit einer Verfassungsbeschwerde den Berliner Mietendeckel zu stoppen ist aus formellen Gründen gescheitert. Der Antrag auf Erlass einer einstweilige Anordnung wurde nach Auffassung des BVerfG verfrüht gestellt, da das Gesetz weder verkündet sei, noch aus den Darlegungen des Antragstellers ersichtlich ist, dass mit der zweiten Lesung im Berliner Abgeordnetenhaus  vom 30.01.2020 das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist oder unmittelbar vor dem Abschluss steht. (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/02/qk20200213_1bvq001220.html;jsessionid=A7FE3F1D5F4B81E9A3BA8BD097C2B409.1_cid370)