Die CDU und FDP wollen das Bundesverfassungsgericht zu einer Entscheidung zum “Mietendeckel” anrufen. Eine Möglichkeit besteht darin, eine abstrakte Normenkontrolle zu beantragen. Der dazu befugte Kreis der Antragsteller ist  auf die Bundesregierung, die Landesregierung, oder auf ein Quorum der Bundestagsabgeordneten begrenzt. Nach Aussagen des Berliner CDU-Abgeordneten Jan-Marco Luczak sei das notwendige Quorum von 178 Unterstützern – ein Viertel aller Abgeordneten im Bundestag – bereits erreicht.  Der Antrag beim Bundesverfassungsgericht muss umgehend gestellt werden, um für alle Beteiligte Rechtssicherheit zu schaffen.  Vermieter dürfen unter Androhung einer Ordnungsstrafe die nach dem Gesetzt  als überhöht anzusehenden Mieten nicht annehmen.  Mieter müssen wiederum  damit rechnen, dass sie die Differenzbeträge zur  bisher vereinbarten Miete nachzahlen müssen, sollte der “Mietendeckel”  vom Bundesverfassungsgericht für nichtig oder unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt werden. Beachten Sie bitte unsere  Hinweise für vermietende Wohnungseigentümer, die Sie  unter News – Wohneigentum und Politik finden.