Pressemitteilung des Vereins Deutscher Wohnungseigentümer (VDWE)

VDWE fordert weitreichende Korrekturen und warnt vor einseitiger Beurteilung der Rechtslage

Zur Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes erklärt der Vorsitzende des Vereins Deutscher Wohnungseigentümer (VDWE), Lothar Blaschke:

„Die Anhörung gestern hat deutlich die Kluft zwischen den die Eigentümerrechte und die Verwalterinteressen vertretenden Experten offenbart. Selbst Richter und Rechtsanwälte dringen auf Änderungen im Gesetzestext, da viele Nachbesserungen notwendig sind“, so Lothar Blaschke. Bei der geplanten Reform des Wohnungseigentumsgesetzes werde massiv in die individuellen Eigentumsrechte der Wohnungseigentümer zugunsten der Verwaltungen eingegriffen. Ein Paradigmenwechsel könne nur gelingen, wenn Eigentümer und Verwalter per Gesetz klare Vorgaben für ihre Rechte und Pflichten erhalten. Nur auf dieser Grundlage könne ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis aufgebaut werden.

Lothar Blaschke weiter: „Wenn der Gesetzgeber bewusst auf Beirat und weitere Kontollmöglichkeiten verzichtet, dem Bauträger unbegrenzte Möglichkeiten zum Vertragsabschluss einräumt und den Gesetzesentwurf mit unbestimmten Rechtsbegriffen spickt, darf sich nicht wundern, wenn Zweifel an seiner Neutralität aufkommen. Nutznießer werden diejenigen sein, die mit dem neuen Gesetz eine sprudelnde Einnahmequelle erschlossen haben. Das wird aber mit diesem Gesetz definitiv nicht der Eigentümer sein, der mit seiner Eigentumswohnung eigentlich seine Altersvorsorge bestreiten wollte.“

Der Verein Deutscher Wohnungseigentümer (VDWE) kritisiert ebenso das Gesetzgebungsverfahren. Lothar Blaschke: „Das Wohnungseigentumsgesetz wurde im Windschatten der Corona-Krise über die Köpfe der Betroffenen hinweg durch Bundesrat und jetzt durch Bundestag durchgeboxt. Bei allem Verständnis für politische Zwänge – in der Gesetzgebung sollte aber Gründlichkeit vor Schnelligkeit gehen. Die kontroverse Anhörung hat gezeigt, dass eine Verabschiedung des Gesetzes ohne gründliche Überarbeitung weder zukunftsweisend noch verantwortlich wäre. Der VDWE behält sich juristische Schritte vor, sollte der Bundestag diesem Gesetz in der vorliegenden Form zustimmen. Wir appellieren daher an alle Bundestagsabgeordneten, den Entwurf der Bundesregierung zu überarbeiten, orientiert an den Problemen und Interessen der Wohnungseigentümer“, so Blaschke abschließend.

Die Pressemitteilung finden Sie auch auf www.vdwe.de. Für Fragen stehen wir Ihnen gern unter der Telefonnummer 0171 – 48 63 302 zur Verfügung

Der VDWE ist Interessenvertreter der „kleinen“ Wohnungseigentümer und berät seine Mitglieder bundesweit zu allen Fragen des Wohnungseigentums. Der VDWE bietet seinen Mitgliedern darüber hinaus ein großes Spektrum an Dienstleistungen über seinen Dachverband, dem Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V. (VDGN), an.

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