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Deutscher Bundestag-1. Lesung (18.01.2024) zur geplanten Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen“ vorgelegt. Wohneigentümerversammlungen sollen künftig rein virtuell stattfinden können. Nichts Neues, denn [...weiter]

Der Umlaufbeschluss

Vereinfachtes Umlaufverfahren ermöglicht Mehrheitsbeschluss Der Gesetzgeber hat bei der Neufassung des Wohnungseigentumsgesetzes versucht, in die Zukunft zu schauen, ohne bewährte Prinzipien völlig aufzugeben. Es bleibt dabei, Belange der Gemeinschaft werden in der Eigentümerversammlung per [...weiter]

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