Ab dem 01.01.2021 müssen nun auch in Brandenburg und Berlin in allen Häusern und Wohnungen Rauchwarnmelder installiert sein. Für Neubauten galt das hier bereits seit den Jahren 2016 und 2017. Nun besteht eine Nachrüstpflicht auch für Bestandsbauten. Damit hat sich der Kreis aller 16 Bundesländer nahezu geschlossen. Nur in Sachsen sind die Bestandsbauten noch ohne rechtliche Vorgaben zur Nachrüstung.

Die Brandschutzexperten belegen sehr anschaulich die Auswirkungen von Brand- und Rauchentwicklung auf Bewohner, das Haus und die Wohnung. 95 Prozent aller Brandopfer kommen durch Rauchgas um. Etwa 70 Prozent der rund 400 Brandopfer pro Jahr sterben nachts. Die Chance zum Aufwachen geht gegen null, so die Experten.

In den Bundesländern gibt es unterschiedliche Regelungen, in welchen Räumen die Melder zu installieren sind. In Berlin und Brandenburg sind alle Aufenthaltsräume, also Schlaf- Wohn- Arbeits- und Kinderzimmer sowie als Rettungsweg dienende Flure, damit auszustatten. Auch Küchen sind mit einzubeziehen, wenn sie Teil des Wohnbereiches sind.

In 9 von 16 Bundesländern kann dem Mieter die Pflicht für die Pflege und Prüfung der Rauchmelder übertragen werden. Im Grundsatz bleibt es aber auch in diesen Fällen bei der Pflicht des Eigentümers, die von ihm oder über Dritte (externe Dienstleister) installierten Rauchmelder betriebsbereit zu halten, d.h. die regelmäßige Wartung zu übernehmen. Die Kosten von Wartung und Prüfung der Geräte sind umlagefähig.

Bitte beachten Sie die Anbauvorschriften und machen Sie sich mit den Signaltönen vertraut. Nicht jeder Batteriealarm erfordert die 112. Bei einer erheblichen Rauchkonzentration gibt der Melder sehr laute drei Töne pro Sekunde ab. Fehlalarme durch Verschmutzung, Insektenreste, intensive Sonneneinstrahlung oder Gewitter sind möglich. Schnelles Handeln, auch durch die Nachbarn, kann aber Leben retten. Lassen Sie sich nicht verunsichern- im Zweifelfall wählen Sie bitte immer den Feuerwehrnotruf 112.