BVerfG, Beschluss vom 28.10.2020 –1 BvR 972/20

Das Verfassungsgericht stellt mit diesem Beschluss fest, dass der Vermieter  den Fehlbetrag der durch  den Mietendeckel abgesenkten Miete nachfordern kann, wenn im anhängigen Verfahren  die Verfassungswidrigkeit anerkannt wird. Eine Entscheidung ist I/2021 zu erwarten.

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