BVerfG, Beschluss vom 28.10.2020 –1 BvR 972/20
Das Verfassungsgericht stellt mit diesem Beschluss fest, dass der Vermieter den Fehlbetrag der durch den Mietendeckel abgesenkten Miete nachfordern kann, wenn im anhängigen Verfahren die Verfassungswidrigkeit anerkannt wird. Eine Entscheidung ist I/2021 zu erwarten.