Eine neue Zeitrechnung für Wohnungseigentümer hat begonnen, das WEMoG ist in Kraft getreten. Es gilt keinen Tag zu versäumen, sich auf die neuen Vorgaben einzustellen. (Die Änderungen im Gesetz können Sie hier einsehen: BGBl 2020 Teil I Nr. 47).

Die neuen gesetzlichen Vorgaben sind keine Novellierung des bisherigen Gesetzes. Es handelt sich in der Tat um eine grundlegende Neufassung. Der VDWE steht beratend zur Seite wenn es darum geht, Ihnen und Ihrer Eigentümergemeinschaft erste konkrete Hinweise und Hilfestellungen zu geben.

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Das  neue Wohnungseigentumsgesetz (WEMoG):

(Die neuen Regelungen sind in den Gesetzestext eingearbeitet und wurden zur besseren Erkennbarkeit farblich hervorgehoben)                    

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Lothar Blaschke