Zusatzkosten reduzieren und vermeiden
Darlehensnehmer haben in Ihren Verträgen eine Vorfälligkeitsentschädigung (kurz: VFE) vereinbart, die beim Kauf der Immobilie in der Bedeutung eher zweitrangig war. Erst wenn das Thema präsent wird, wenn man die einst aufgenommene Immobilienfinanzierung vorzeitig zurückzahlen will oder muss, beschäftigt man sich intensiv mit den vereinbarten Konditionen. In den meisten Fällen stellt man fest, dass man als Darlehensnehmer von seiner Bank ordentlich zur Kasse gebeten wird. Besonders häufig ist dies beim Verkauf der Immobilie der Fall, dann geht es schnell um fünfstellige Beträge.
Es gibt jedoch Wege, die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden, oder zumindest deutlich reduzieren können, so die Rechtsanwaltskanzleien, die sich auf diese Thematik spezialisiert haben. Wir greifen das Angebot von Gansel Rechtsanwälte (www.gansel-rechtsanwaelte.de) gern auf, die unseren Mitgliedern bei Bedarf eine kostenfreie Prüfung ihrer Darlehensverträge anbieten.
Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte hat uns erste Informationen zur Verfügung gestellt, die wir gern an Sie weiter leiten. (Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.“)
Gansel Rechtsanwälte setzt sich seit über 15 Jahren deutschlandweit für die Rechte von Verbrauchern ein. Ein Fokus liegt hierbei u.a. auf dem Bankrecht. Besondere Kompetenz und Anerkennung durch die Verbraucherzentralen und Medien haben wir uns im Darlehensrecht erarbeitet.
Unser hochspezialisiertes Fachanwaltsteam vertritt dabei ausschließlich Kunden von Kreditinstituten bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Banken und Sparkassen. Durch außergerichtliche Verhandlungen mit der Gegenseite können wir hier unseren Mandanten meist schnell und unkompliziert zum gewünschten Erfolg verhelfen, ohne uns in ein Gerichtsverfahren begeben zu müssen.
In den letzten Jahren haben wir bereits über 35.000 Immobilienfinanzierungen geprüft, wovon etwa 80% fehlerhaft waren. In mehr als 75% der Fälle sind wir für unsere Mandanten erfolgreich gewesen und haben dabei bereits über 100 Millionen Euro an Ersparnissen für unsere Mandanten realisieren können.
Welche Verträge sind betroffen?
Potentiell betroffen sind nach unserer Einschätzung alle Immobilienfinanzierungsverträge, die zwischen dem 11. Juni 2010 und heute abgeschlossen wurden. Es bieten sich zwei Möglichkeiten, mit denen wir die Forderung der Bank auf Vorfälligkeitsentschädigung abwehren können.
- Mithilfe des altbekannten „Widerrufsjokers“ helfen wir unseren Mandanten bereits seit vielen Jahren, laufende oder bereits beendete Darlehensverträge rückabzuwickeln. Grundlage dafür sind fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in den Kreditverträgen.
- Zusätzlich bietet sich nun mit dem „Vorfälligkeitsjoker“ ein neuer Weg, eigens durch unsere Kanzlei entwickelt, mit dem wir die Forderungen der Banken abwehren können. Mit dem 21. März 2016 ist eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, wonach die Banken keine Vorfälligkeitsentschädigung von ihren Kunden verlangen können, wenn sie ihre Darlehensnehmer nicht korrekt über die Berechnung der VFE informiert haben.
Entsprechende Fehler in den Darlehensverträgen, sowohl in der Information zum Widerrufsrecht als auch in der Information über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung werden von unserem spezialisierten Fachanwaltsteam regelmäßig bei nahezu allen Banken gefunden. Ihre Kunden müssen sich nicht vorab für eine der beiden Varianten entscheiden. Sie können einfach unsere kostenfreie Erstberatung nutzen und wir teilen ihnen mit, welche Variante sich für den jeweiligen Vertrag am besten eignet.
Immer mehr Erfolge, auch vor Gericht
Dass wir mit unserem neu entwickelten Ansatz richtig liegen, zeigen mittlerweile immer mehr Urteile, die wir vor Gericht erringen konnten, z.B.
- Gegen die Commerzbank: Oberlandesgericht Frankfurt a.M. sowie die Landgerichte Dortmund, Düsseldorf, Oldenburg und Hamburg
- Genossenschaftsbank (Volksbank Überlingen): LG Konstanz
- Sparkasse (OstseeSparkasse Rostock): LG Rostock
U.a. Finanztest hat schon über einen unserer Fälle berichtet: https://www.test.de/Immobilienkredite-So-kommen-Sie-ohne-Vorfaelligkeitsentschaedigung-aus-dem-Vertrag-5641012-0/
Insgesamt konnten wir im letzten halben Jahr allein mit dem „Vorfälligkeitsjoker“ über eine Millionen Euro an Ersparnissen für unsere Mandantinnen und Mandanten realisieren.
PS: Wir haben auch einen kostenlosen Rechner entwickelt, um zu ermitteln, welchen Betrag die Bank als VFE verlangen wird. Schauen Sie gerne mal rein: https://www.gansel-rechtsanwaelte.de/formulare/vorfaelligkeitsentschaedigung-rechner
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Ingo Valldorf
Pressesprecher
für Gansel Rechtsanwälte