Ein holpriger Start des WEMoG mitten in der Corona-Pandemie
Lothar Blaschke
Verwalter- und Verbraucherschutzverbände, wie der VDWE, haben hart gerungen, um die jeweiligen Interessen ins neue Wohnungseigentumsgesetz (WEMoG) zu bringen. Sie konnten den Prozess auf unserer Homepage quasi live verfolgen. Im Ergebnis haben wir viel erreicht und durchsetzen können, auch wenn nicht alle Wünsche in Erfüllung gegangen sind. Die Verwalterlobby hatte sich deutlich mehr vom neuen Gesetz versprochen, bis hin zur uneingeschränkten Verwaltervollmacht.
„Hier bleibt nur der Hinweis, dass gerade die Diskussion im Rechtsausschuss des Bundestags auf den letzten Metern des Gesetzgebungsverfahrens noch einmal deutlich vor Augen geführt hat, dass auch die WEG-Reform, wie jedes andere Gesetzgebungsverfahren, eine politische Dimension hatte, die von den unterschiedlichen und z.T. gegensätzlichen Auffassungen der Parteien und Interessenverbände bestimmt wurde. Daher konnte es keine Überraschung sein, dass der Gesetzgeber den Verbraucherrechten eine große Bedeutung beimaß, die nicht zwangsläufig deckungsgleich mit den Anliegen der Verwalter ist. (Andre Jahns Verwalterpraxis ZWE 12/2021 S.470)“
Es ist nicht richtig, von Gewinner oder Verlierer zu sprechen. Der Gesetzestext ist ein Kompromiss, der beiden Seiten Chancen bietet, aber auch Risiken in sich trägt. Gerade in der Pandemiezeit zeigt sich, was eine gute Verwaltung ausmacht. Auch wenn die Kontaktmöglichkeiten eingeschränkt sind, der Wohnungseigentümer muss sich sicher sein, dass sein Gemeinschaftseigentum auch in diesen schwierigen Zeiten ordnungsgemäß verwaltet wird. Die Wohnungseigentümer können diese Kompetenz einschränken oder erweitern. Und genau hier liegt die Verantwortung beider Seiten, den Kompetenzbereich der Verwaltung zum gegenseitigen Vorteil einvernehmlich zu regeln.
Das neue WEMoG haben wir für unsere Mitglieder an dieser Stelle eingefügt, wobei die neuen Regelungen zur besseren Erkennbarkeit farblich hervorgehoben sind.
... weiter für Mitglieder. Melden Sie sich bitte HIER an