Wohnungseigentümerversammlung bei verwalterloser WEG (2er WEG)

LG Landau Beschluss vom 18.10.2021 – 5 T 75/21

Der antragstellende Wohnungseigentümer begehrt von der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) die Bestellung eines Notverwalters, hilfsweise die Ermächtigung zur Einberufung einer Eigentümerversammlung. Einen Verwalter gibt es in der WEG nicht. Die Wohnungseigentümer sind mit gleicher Stimmkraft versehen und zerstritten. Die verwalterlose Gemeinschaft wird nach zurzeit herrschender Meinung von den Wohnungseigentümern vertreten, die selbst nicht klagen. Wegen dringender Wartungs- und Sanierungsaufgaben wird der Antragsteller vom LG Landau -Beschluss vom 18.10.2021 – 5 T 75/21 ermächtigt, eine Versammlung einzuberufen.
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