Gaspreis 2023- wer wagt die Prognose?
Da wollte man im schönen Hessen wohl auf “Nummer sicher”gehen. Aufgeheizt durch die mediale Berichterstattung hat man im Wirtschaftsplan einer WEG die Position “Heizung/Wasser/Kanal” von € 45.000 auf € 90.000 verdoppelt. Aber die Wohnungseigentümergemeinschaft ist gar nicht ans Gasnetz angeschlossen, man bezieht von den Stadtwerken Fernwärme. Eine Nachfrage des Klägers gegen den Mehrheitsbeschluss brachte Klarheit, die Preissteigerung solle etwa 20% betragen.
Das AG Langen hat nach meiner Meinung mit seinem Urteil vom 13.01.2023 – 56 C 182/22 zu Recht festgestellt:
1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat bei der Festlegung der künftig zu zahlenden Vorschüsse einen gewissen Spielraum. Auch die Gaskrise kann daher grundsätzlich als Begründung einer begrenzten Anhebung der Vorschüsse herangezogen werden.
2. Eine 100%-ige Anhebung der Vorschüsse für die Heizkosten ohne ausreichend fundierte Erkenntnisse dahingehend, dass tatsächlich mit einer derartigen Ansteigung zu rechnen ist, ist sachlich aber ungerechtfertigt.
3. Der Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft über den Wirtschaftsplan ist bezüglich der Position “Gaskosten” ungültig, wenn wegen der Gaskrise die Vorschüsse pauschal verdoppelt werden sollen.